Pilzerkrankungen bei Papageien

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Pilzerkrankungen bei Papageien sind besonders heimtückisch, sind sie doch von sehr allgemeinen Symptomen begleitet, die nicht direkt auf die Krankheit zurückzuführen sind. Oft werden die wahren Ursachen spät, manchmal zu spät erkannt.

Um eine Pilzerkrankung kann es sich handeln, wenn der Vogel folgende Symptome aufweist: Atemnot oder leicht pfeifenden Atem, leichten Husten. Pilzerkrankungen sind nicht ansteckend, hervorgerufen werden sie von Schimmelpilzen (Aspergillose) oder Hefepilzen (Candida), wobei der Befall durch Schimmelpilze/ Aspergillose in der Regel schwerwiegender ist.

Aspergillose ist eine der häufigsten Todesursache für Papageien, die zu Hause gehalten werden. Diese Schimmelpilze ( evtl. in Schalen von Erdnüssen , die in Futtermischungen oft enthalten sind ) gelangen über die Atemwege in den Körper des Vogels. Sie können sich dann festsetzen und vermehren, wenn das Tier schon geschwächt oder alt ist - in diesem Fall reicht eine geringe Menge an Pilzen aus- oder wenn ein massenhafter Befall stattfindet, der durch die folgenden Bedingungen begünstigt wird: Verfütterung von vergammeltem, verdorbenem Körner- oder Frischfutter, feuchte Räume, verschmutzte Einstreu.

Oft tritt die Krankheit bei Wildfängen auf: durch den Stress des Fangens und Transports sowie den Einsatz von Antibiotika während der Quarantäne ist ihr Immunsystem geschwächt und für Krankheiten anfälliger. Es gibt akute Aspergillose, die schnell zum Tode führt, und chronische Aspergillose, bei der die Chancen auf Heilung doch beträchtlich sind. Bei akuter Aspergillose verlieren die Vögel die Stimme, zeigen Atemnot und fressen kaum. Bei chronischer Aspergillose zeigen sich auch Atemnot, Futterverweigerung, Abmagerung, und dazu noch Leben- und Nierenschäden. Die Schleimhäute des Atemtraktes werden geschädigt und es entstehen Entzündungen und Verkrustungen.

Bekannte Ursachen sind das Vorkommen von Pilzen ( z.B. bei ERDNÜSSEN mit Schale !! ) in der Nahrung, unausgeglichene Ernährung, vitaminarme Ernährung, Bakterienungleichgewicht im Darm, Darmerkrankungen, sowie zu hohe Luftfeuchtigkeit. Erkrankungsorte können Luftsäcke, Speiseröhre und Lunge sein. Auch die Nieren können  geschädigt werden, bis es im extremen Fall zu Gicht kommt. Aspergillose tritt meistens immer wieder auf, nachdem sie einmal vorgekommen ist; sie kann aber auch bei sofortiger Behandlung ( Inhalieren, tägl. 2 x ca. 15 Minuten ) wieder in ein paar Wochen beseitigt werden. Oder Aspergillose kann alle paar Jahre wieder auftreten. Eine komplette Ausheilung ist jedenfalls sehr unwahrscheinlich. Lediglich eine Milderung kann erreicht werden.Zur Behandlung wirken Antymikotika (Präparate gegen Pilze), die aber mit extremer Vorsicht gegeben ( Dosierung vom Vet. festlegen lassen ) werden müssen, da sie gleichzeitig lebensbedrohlich der Leber des Tieres schaden können. Zum Aufbau der Abwehrkräfte wird Vitamin A injiziert, Vitamin A-haltiges Obst und Gemüse gegeben (rote Paprika, Karotten, Mandarinen, Orangen, Nektarinen, Aprikose, Pfirsiche), Quellfutter, Keimfutter und homöopathische Mittel verwendet.
In dieser Zeit sollte man das Vogelzimmer besonders sauber halten, die Pflanzen aus dem Zimmer wegbringen, Einstreu oder Sand im Käfig noch öfter wechseln. Zum Sauberhalten verwendet man am besten heißes Wasser.

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Erste Hilfe-Maßnahmen für erkrankte Papageien
Kranke Vögel sollte man immer von gesunden absondern, um mögliche Ansteckungsgefahren zu reduzieren und dem Patienten die nötige Ruhe zukommen zu lassen. Kalte, kraftlose Vögel (durch Krankheit, nach Unfall) haben einen erhöhten Wärme- und Flüssigkeitsbedarf. Eine Infrarotlampe, in einem bis einem halben Meter Abstand vom Vogel aufgestellt, sorgt für die nötige Wärme. Die Temperatur unmittelbar am Vogel sollte 38 °C nicht überschreiten. Das Trinkwasser kann zur Stärkung mit Honig oder Traubenzucker angereichert werden (1 Eßlöffel Honig auf 1 Liter Wasser). Das angebotene Futter sollte leicht verdaulich sein. Man sollte, um überhaupt eine Nahrungsaufnahme zu gewährleisten, vorübergehend ruhig verstärkt auf "Lieblingsfuttermittel" des jeweiligen Tieres zurückgreifen. So kann man u. U. eine zusätzliche Schwächung vermeiden. Dem Vogel unbekanntes Futter sollte vermieden werden. Blutungen nach Beißereien oder Unfällen sollten nach Möglichkeit gestillt werden: entweder mechanisch (Druck mit den Fingern oder mit Verband) oder durch Medikamente (Eisen-IH-Chlorid, blutstillende Watte). Bei kleineren Verletzungen, die den Vogel nicht ernsthaft bedrohen, stoppt die Blutung sehr schnell von alleine. Man sollte den Vogel nicht unnötig bedrängen und ihn von einiger Entfernung aus beobachten. Vögel, die gegen Hindernisse (Fensterscheiben!) geflogen sind und sich verletzt haben (Knochenbruch, Gehirnerschütterung), müssen unbedingt ruhig gehalten werden, am besten für eine kurze Zeit in einen Pappkarton setzen oder in ein abgedeckten Käfig. Sand sollte entfernt werden, um Verschmutzungen zu vermeiden. Licht, Geräusche oder andere Faktoren, die für Aufregung sorgen, sollten unbedingt unterbunden werden. Weder Futter noch Wasser darf gleich nach dem Unfall angeboten werden, da es zur Verlegung der Atemwege, zum Ersticken oder - in den Trinknäpfen - zum Ertrinken kommen kann. Ein umgehender Tierarztbesuch sollte folgen. Bei Verbrennungen werden die betroffenen Stellen sofort unter fließendem Wasser längere Zeit gekühlt. Anschließend kann Brandsalbe aufgetragen werden. Je nach Schwere der Verbrennung sollte der Tierarzt aufgesucht werden. Verunreinigungen des Gefieders (Farben, Lacke) werden mit weichen Tüchern aufgesaugt. Hierbei sollte man unbedingt in Richtung der Federfahne arbeiten, um eine zusätzliche Zerstörung des Gefieders zu vermeiden. Der Rest wird durch ein Bad mit mildem Shampoo ausgespült. Aceton oder Waschbenzin sollten keinesfalls benutzt werden! Klebstoffe (z. B. von Fliegenfängern) im Gefieder werden mit Äther entfernt oder mit milden Shampoons ausgewaschen. Eine Reinigung ist oft sehr kompliziert durchzuführen, so daß man besser die Hilfe einer zweiten Person, die den Vogel festhält, in Anspruch nehmen sollte. Gelingt die Reinigung nicht, sollte der Tierarzt um Hilfe gebeten werden. Entflogene Käfigvögel haben in freier Wildbahn schon wegen ihrer auffälligen Gefiederfärbung kaum eine Chance, längerfristig zu überleben. Für Greifvögel oder Katzen sind sie eine willkommene Beute. Entflogene Papageien und Sittiche werden gelegentlich völlig entkräftet gefunden. Hierbei ist zu beachten, daß ein Vogel, anders als zum Beispiel ein entlaufener Hund, selbst eine erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens erst in letzter Minute zeigt. Ein Wildvogel kann es sich nicht leisten, krank zu sein. Er würde schnell ein leichtes Opfer für Greifvögel und andere Jäger. Ein Vogel der krank erscheint, ist in der Regel ernsthaft betroffen und weist ein fortgeschrittenes Stadium auf. Der Gang zum Tierarzt sollte daher schnellstmöglich erfolgen! Das gefundene Tier wird in einen geeigneten Käfig gesetzt, Wasser und artgerechtes Futter werden angeboten. Das Futter wird nur in kleinen Portionen zugeteilt, um einer eventuellen Kropfüberladung nach längerer Hungerphase vorzubeugen. Auf keinen Fall darf der Vogel zu den vielleicht im Haushalt schon vorhandenen Vögeln gesetzt werden. Erst nachdem der Findling einige Tage beobachtet wurde und der Tierarzt zustimmt, kann er zu anderen Vögeln gesetzt werden. Selbstverständlich bemüht man sich als Finder, den ursprünglichen Besitzer ausfindig zu machen. Hierbei hilft in der Regel der Fußring. Mit der eingravierten Nummer läßt sich der Besitzer teilweise ausfindig machen. Den hier besprochenen Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte grundsätzlich ein Tierarztbesuch folgen.

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Psittakose

Auf den folgenden Seiten finden Sie Merkblätter über Psittakose-Ornithose ( Papageienkrankheit ) und den Rechtlichen Grundlagen, wie sie von den zuständigen Behörden bei einer Antragstellung für eine Zuchtgenehmigung ausgegeben werden! Diese Merkblätter können sich aber von Bundesland zu Bundesland ändern. Auch wird Sie sicherlich das Psittakosevorkommen in Deutschland interessieren, zu dem ich Daten vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Nahrung und Landwirtschaft erhalten habe, diese Daten stammen von 31.12.2001.

     


Merkblatt über Psittakose-Ornithose (Papageienkrankheit)!

Psittakose und Ornithose bzw. Chlamydiosis sind Bezeichnungen für eine ansteckende Krankheit von Mensch und Tier, verursacht durch Erreger der Psittakose. Ornithose-Virusgruppe. Der Erreger kommt in vielen Vogelarten vor und wird durch Nasenschleim und Speichel oder mit kothaltigem Staub von Vogel zu Vogel oder auf den Menschen übertragen. Da das Virus auch am Gefieder haftet, wird es beim herumflattern der Vögel verbreitet.

Besonders Papageien und Wellensittiche stellen eine gefährliche Ansteckungsquelle für den Menschen ( Papageienkrankheit, Psittakose ) dar. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch kommt gelegentlich vor.

Krankheitserreger:

Der Erreger vermehrt sich nur in lebenden Zellen und gehört zur Gattung der Chlamydien, die biologisch zwischen den Rickettsien und Vieren steht. Durch eine besondere Färbung kann der Erreger im Lichtmikroskop gerade noch sichtbar gemacht werden. Das Virus enthält einen hochwirksamen Giftstoff, "ein so genanntes Toxin" das schwere Krankheitserscheinungen hervorrufen kann.

Krankheitsverlauf beim Vogel:

Von der Vogelkrankheit werden hauptsächlich junge Vögel befallen. Krankheitserscheinungen sind im allgemeinen 1 bis 2 Wochen nach Aufnahme des Erregers zu beobachten. Es zeigen sich zu erst katarrhalische Entzündungs- erscheinungen in den oberen Luftwegen mit Nasenfluss. Später kommen eine Entzündung und Schwellung der Augenlider sowie eine Darmerkrankung hinzu. Schließlich folgen Schlafsucht, Durchfall, Abmagerung, Atemnot, Lähmungen und Krämpfe. Der bösartige Krankheitsverlauf führt in 8 bis 9 Tagen zum Tode. Bei mehr gutartigem oder stummem Krankheitsverlauf beherbergen die Vögel oft noch Monate-, oder jahrelang den Krankheitserreger und scheiden ihn mit Kot, Speichel und Nasenausfluss aus. Sie bilden so eine ständige Gefahr für den Menschen wie auch für andere Vögel.


Krankheitsverlauf beim Menschen:

Der Mensch erkrankt in der Regel 7-14 Tage nach der Aufnahme der Ausscheidungen angesteckter Vögel unter Grippe-, oder Typhus ähnlichen Krankheitsbild, bei den bösartigen Krankheitsformen auch an einer schweren Lungenentzündung. Die Erkrankung beginnt mit uncharakteristischen Erscheinungen ( Kopf, Rücken-, Gliederschmerzen, Mattigkeit, Frösteln, Schwitzen, Durstgefühl, Appetitlosigkeit, Fieberanstieg ). Es kann auch zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen oder zu Nasenbluten kommen. Das hohe Fieber (39° - 40° und darüber ) hält etwa 2 Wochen an. Im Verlauf der Krankheit können gefährliche Komplikationen auftreten. Es kommen aber auch leicht atypische Verlaufsformen vor. Im Gegensatz zum grippalen Infekt fehlen zunächst die katarrhalischen Erscheinungen der oberen Luftwege.

Erst in der zweiten Krankheitswoche kann infolge einer Lungenentzündung ( Brochopneumonie ) quälender Reizhusten mit zunächst spärlichem, später mit zähem, glasigem Auswurf und beschleunigter Atmung hinzutreten. Die toxischen Einwirkungen führen zu Störungen im Zentralnervensystem ( Benommenheit, Verwirrtheit, Schlaflosigkeit, Seh-, und Hörstörungen, Zittern ) und zu Herz-, und Kreislaufschädigungen. Durch frühzeitige Behandlung kann der Verlauf beeinflusst werden.

Feststellung der Krankheit:

Die Krankheitsermittlung erfolgt bei Tier und Mensch durch Laboratoriumsuntersuchungen ( Erregernachweis in Vögeln und im Auswurf oder Blut des Menschen während der ersten Krankheitstage; Nachweise der Abwehrstoffe durch wiederholte im Abstand von 8 Tagen vorgenommene Blutuntersuchungen ). Das Untersuchungsmaterial muss der Untersuchungsstelle in dicht verschlossenen Behältern zugeleitet werden. Menschen, die unter den angeführten Krankheitserscheinungen leiden und räumlichen Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln, "insbesondere mit Papageien und Wellensittiche" hatten sollten umgehend ihren Hausarzt aufsuchen und ihn auf die Kontakte mit den Vögeln aufmerksam machen. Nach dem Bundesseuchengesetz sind Erkrankungen des Menschen oder der Verdacht einer Erkrankung an Ornithose ( Psittakose ) dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich ( spätestens innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis ) zu melden.

Bekämpfung der Psittakose:

Da die folgenschwere Erkrankungen des Menschen vorwiegend auf eine Ansteckung durch Erreger ausscheidende Papageien, Sittiche und Wellensittiche zurückzuführen sind, richtet sich die Seuchenbekämpfung in erster Linie gegen diese Tiere. Um eine Neu Einschleppung des gefährlichen Krankheitserregers aus dem Ausland zu vermeiden, besteht für sämtliche Papageien und Sittiche ein Einfuhrverbot. Das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen, wobei strenge veterinarpolizeiliche Auflagen zu beachten sind.

Handel, Zucht und Haltung von Papageien und Sittichen sind gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ( Tierseuchengesetz i.d.F vom 20. Dezember 1995, BGBI. I S. 2038 und Rechtsvorschriften auf Grund des Tierseuchengesetzes ). Auf Grund dieser Vorschriften ist jeder "auch der Privatmann" verpflichtet, eine Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde einzuholen, wenn er Papageien oder Sittiche züchten oder mit solchen Tieren Handel treiben will.

Weiterhin unterliegen alle Sittiche dem Beringungszwang. Über den Verkauf von Sittichen ist vom Händler mit Angabe der Ringnummer des Vogels und des Namens des Käufers genau Buch zu führen. Die Bücher sind der Polizeibehörde, dem beamteten Arzt und dem beamteten Tierarzt auf verlangen vorzulegen. Treten verdächtige bzw. vermehrte Erkrankungs-, oder Todesfälle von Papageien und Sittichen in einem Bestand oder einer Zucht auf, so ist unverzüglich Anzeige an die Polizeibehörde oder den zuständigen beamteten Tierarzt zu erstatten.

Verendetet Tiere dürfen dabei nicht vor der amtlichen Besichtigung beseitigt werden. Ist der Ausbruch der Psittakose festgestellt oder besteht der Verdacht auf das Vorliegen dieser Seuche, so ist der weitere Erwerb und Verkauf von Vögeln untersagt. Die Seuchenermittlung erstreckt sich auf alle Tiere, die bis zu 90 Tagen vorher weiterverkauft wurden. Die zuständige Behörde kann die Tötung oder tierärztliche Behandlung der betroffenen Bestände anordnen.


Das Halten der Vögel in Küchen und Schlafzimmern, das freie herum fliegen lassen in der Wohnung sowie das Berühren der erkrankten Vögel ist zu vermeiden. Auch hier kann zur Seuchenbekämpfung die Tötung oder Behandlung der Vögel angeordnet werden. Der Erfolg der zur Bekämpfung der Psittakose angeordneten Vorkehrungen hängt in hohem Maße von der bereitwilligen Mitarbeit der in der Zucht und Haltung der Sittiche und am Handel mit diesen Vögeln beteiligten Personen ab.


Merkblatt für die erforderliche Ausstattung von Quarantäneräumen zur Psittakosebekämpfung!

( Betrifft Züchter od. für Beantragung der ZG)


· Psittakoseverordnung · Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung

· § 17 Abs. 2 i.Vm. §17 Abs. 1 Nr. 14 des Tierseuchengesetzes

1.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).


2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:


2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.


2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).


2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.


2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.


2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.


2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).


2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig
- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C
- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )
- Atemschutz
- Gummistiefel


2.8) Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.


2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:
- Formalin 1%ig
- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )


( vgl. hierzu Ausführungshinweis zu § 7 Nr.2.1.3 )

Rechtliche Grundlagen: Hausgeflügel, z.B. Tauben, Puten und Hühner sowie einheimische Singvögel spielen als Ansteckungsquelle nur eine untergeordnete Rolle. Sie verursachen lediglich unter besonderen Umständen Einzelerkrankungen beim Menschen ( Ornithose ). Die seuchenpolizeilichen Vorschriften erstrecken sich daher vorwiegend auf die exotischen Vögel, in erster Linie auf die häufig als Träger des Ansteckungsstoffes ermittelten Papageien und Wellensittiche. Bei Sittichen und Papageien in Privatbesitz, die Krankheitserscheinungen zeigen, sollte stets SCHNELLSTENS ein Tierarzt zugezogen werden.  

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollstädigkeit. Zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sind möglich.


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