Zuchtgenehmigung

Es kommt ja öfter mal vor, dass ein Vogelpaar in Brutstimmung gerät und je nach Art auch an unmöglichen Plätzen Eier legt. So niedlich und faszinierend es auch ist, Jungvögel aufwachsen zu sehen, so hat der Gesetzgeber leider etwas gegen unkontrollierte Bruten. Was man vor einer Zucht beachten muss, möchte ich hier kurz erklären.

Zunächst einmal: jeder Nachwuchs, auch wenn die Eltern nur einmal brüten sollen oder durch Zufall doch ein Junges geschlüpft ist, gilt automatisch als Zucht! Zum Züchten braucht man eine so genannte Zuchtgenehmigung. Hat man die nicht und züchtet trotzdem, macht man sich strafbar und kriegt u. U. empfindliche Geldstrafen aufgebrummt. Die Höhe liegt im ermessen der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde.

              Diese Regelungen gelten übrigens nur in Deutschland und nur für Psittaciden!

Dazu sind die Ringe an den Füßen der Vögel da. Jeder Züchter muss, wenn er Vögel abgibt oder kauft, die Ringnummer des Vogels und die Adresse des Käufers oder Verkäufer in ein so genanntes Zuchtbuch eintragen. Tritt nun irgendwo Psittacose auf, kann man anhand der Ringnummer zurückverfolgen, von welchem Züchter die kranken Tiere gekommen sind. Möglicherweise ist die Krankheit bei ihm noch gar nicht ausgebrochen, auf jeden Fall aber müssen alle, die in den letzten drei Monaten Vögel von ihm bekommen haben (und bei einem Großzüchter können das schon eine ganze Menge sein) ihre Vögel unter Quarantäne stellen und vom zuständigen Veterinär beobachten / behandeln lassen.

Man kann Psittacose heute einigermaßen gut heilen, wenn man es nur früh genug bemerkt. Zur Psittacoseverordnung siehe auch die Homepage http://www.sittich-info.de/

Eine Zuchtgenehmigung bekommt man beim zuständigen Amt ( Untere Naturschutzbehörde ). Wie das genau vor sich geht, ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Manche müssen eine kurze schriftliche Prüfung ablegen, oftmals ist ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Immer jedoch kommt der Amtstierarzt bei euch zu Hause vorbei, um sich anzusehen, wie die Vögel gehalten werden. Sicherlich stellt er dabei noch Fragen zur Vogelhaltung, Ernährung , Besonderheiten der gehaltenen Art und vor allem zur gefährlichen Psittacose, der Papageienkrankheit, die auch auf andere Vögel, Säugetiere und den Menschen übertragbar ist.( Dies nennt man dann die Sachkundeprüfung ) Darum ist sie so gefährlich, denn selbst heute, im Zeitalter von Antibiotika, kommt es vor, dass Menschen an der Krankheit sterben. Damit sie eingedämmt werden kann und nicht weiterverbreitet wird (Psittacose gehört zu den meldepflichtigen Seuchen!) muss man im Krankheitsfall den Weg zurückverfolgen können. Man tut also gut daran, wenn man sich generell und speziell vor dem Beginn der Vogelzucht ausreichend und umfangreich über seine Pfleglinge informiert. Dies sollte man übrigens bei jeder Tierhaltung vorher machen! Hat man dem Amtstierarzt bewiesen, dass man seine Vögel artgerecht untergebracht hat (auch hier gibt es Unterschiede, manche sind sehr pingelig und wünschen sich am liebsten ein reines Vogelzimmer, manche finden auch die Wohnzimmervoliere ok), wird er sich als nächstes euren Quarantäneraum anschauen. So ein Raum muss immer vorhanden sein, für den Fall, dass die Vögel eben an Psittacose erkranken. Er sollte leicht zu reinigen sein (am besten gefliest), denn im Fall einer Krankheit muss er täglich desinfiziert werden. In den allermeisten Fällen tut es da ein Gäste-WC das nicht von den Hausbewohnern benutzt wird. Natürlich muss dann auch noch ein zweites WC zur Verfügung stehen, denn im Krankheitsfall darf niemand außer dem Amtstierarzt und dem Vogelhalter in den Raum mit den erkrankten Vögeln.


Wenn der Amtstierarzt auch mit dem Quarantäneraum zufrieden ist, bekommt man zwei bis vier Wochen später schon die Zuchtgenehmigung und muss eine Gebühr and die Behörde und den Amtstierarzt zahlen. Das wird auch mal wieder unterschiedlich gehandhabt, meistens sind es zwischen 25,- € und 250,- €. Von da an darf man dann offiziell züchten. Die Zuchtgenehmigung gilt übrigens nur für den Ort, den der Amtstierarzt besichtigt hat. Wenn man umzieht und am neuen Ort weiter züchten möchte, muss man die Genehmigung neu beantragen. Um dann die Ringe zu erhalten sendet man eine Kopie der Zuchtgenehmigung an eine Ringstelle um da Ringe und Zuchtbuch ( hier werden die Elterntiere und Nachzuchten fortlaufend eingetragen ) zu bestellen. Es gibt verschiedene Ringe: offene Ringe, die man den Vögeln in jedem Alter umlegen kann (sie werden um den Fuß gelegt und mit einer Ringzange wieder zusammengedrückt); und geschlossene aus Alu oder Edelstahl die man den Vögelchen nur bis zu einem bestimmten Alter überstreifen kann. Diese geschlossenen Ringe bekommt man nur, wenn man Mitglied in einem Vogelzuchtverein oder Verband ( z.B. der AZ ) ist. Offene Ringe kann man beim ZZF in Langen bestellen. Die beiden Ringarten unterscheiden sich (außer das sie offen und geschlossen sind) noch darin, dass man als Mitglied in einem Verein eine feststehende Züchternummer bekommt, die auch auf den Ringen eingeprägt wird. So lässt sich leichter nachvollziehen, von welchem Züchter der Vogel ist (z. B. bei Entfliegen). Außerdem sind diese geschlossenen Ringe Jahresringe, d.h. das Schlupfjahr und die erteilte Züchternummer und laufende Nummer des Vogels ist dort eingeprägt und man weiß sicher, wie alt er ist, im Gegensatz zu offenen Ringen, die jeder Zeit angelegt werden können. Normaler Weise werden Nachzuchten im Jungvogelalter (je nach Art zwischen dem 10. bis 16. Lebenstag ) angelegt. Später gehen diese nicht mehr über die Fußgelenke. Eine weitere Möglichkeit ( bei größeren Papageien ) ist ein Chip der von einem Fachkundigen Tierarzt gesetzt wird. Einige Sittiche und Papageien sind selten oder besonders geschützt ( WA - Tiere ) und müssen speziell gekennzeichnet werden. Man unterscheidet noch zwischen Psittacose- und Artenschutzringen. Weitere Infos und Vorschriften dazu finden Sie unter

           http://www.bna-ev.de/ oder http://www.azvogelzucht.de/

 Manche Arten sind von sich aus sehr vermehrungsfreudig, wie z. B. Nymphensittiche, Agaporniden uvm. Wenn man nicht züchten möchte, die Tiere aber trotzdem nur nach Nistgelegenheiten suchen, dann sollte man ihnen einen Nistkasten anbieten, die Eier aber sofort nach der jeweiligen Ablage unfruchtbar machen oder gegen Plastikeier austauschen. Zum abtöten der Eier gibt es mehrere Möglichkeiten, gut bewährt hat es sich, sie 10 Minuten lang in heißem Wasser zu kochen und sie dann etwa handwarm wieder zurückzugeben. Man muss allerdings die gekochten Eier irgendwie markieren (Filzstift etc.) sonst kocht man am Ende nämlich ein gekochtes Ei zweimal und hat dann überraschend doch Nachwuchs. Damit die Eltern nicht so lange auf ihre Eier warten müssen, kann man auch folgenden Trick anwenden: man nimmt das erste Ei weg und kocht es ab, gibt es aber noch nicht zurück, sondern wartet auf das nächste Ei. Ist das gelegt, tauscht man es gegen das erste aus, kocht das zweite wieder ab und tauscht es dann später gegen das dritte usw. Im Allgemeinen ist es nicht so kompliziert, eine Zuchtgenehmigung zu bekommen, wie es sich jetzt vielleicht angehört hat. Es ist schon ein besonderes Erlebnis wenn man ein harmonisierendes Paar hat, diesem auch mal die Jungenaufzucht zu erlauben und miterleben zu dürfen.

Die vorgheschriebenen Ringgrössen finden Sie hier : http://www.azvogelzucht.de/formulare/BNA_Transponder_2008_PC.pdf Es gibt noch eine Ausnahmemodalität, wenn man nämlich wirklich nicht vorhatte zu züchten, es aber trotzdem zu Jungtieren gekommen ist. Manche Leute bieten ganz jährig Nistkästen oder Schlafhäuser an (was je nach Art auch mitunter notwendig ist), die natürlich den Bruttrieb verstärken bzw. meistens oft erst auslösen. Ist es zur Eiablage gekommen und ihr wisst sicher, dass ihr nie wieder züchten wollt, dann könnt ihr eine einmalige Ausnahmegenehmigung beantragen. ( Da müssen aber gute Argumente vorliegen, denn man hätte ja auch die Möglichkeit gehabt das Gelege zu zerstören!) Dies geschieht auch wieder bei der Behörde. Mit dieser Ausnahmegenehmigung bekommt man dann evtl. einmalig die vorgeschriebenen Ringe ( über die AZ, BNA, DKB, VZE oder ZZF ), die man braucht, und somit handelt man dann auch nicht illegal.